Seit dem 2. Februar 2025 verlangt die europäische KI-Verordnung von Unternehmen, für „ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz" ihrer Mitarbeiter zu sorgen – und zwar von jedem Betrieb, dessen Team KI einsetzt, auch wenn das nur ChatGPT ist. Hier steht, was wirklich drin steht, was nicht – und wie Sie die Pflicht pragmatisch erfüllen.
Ja: Artikel 4 der KI-Verordnung (EU AI Act, Verordnung (EU) 2024/1689) verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, nach besten Kräften für ausreichende KI-Kompetenz der Personen zu sorgen, die mit KI-Systemen arbeiten. „Betreiber" ist dabei jedes Unternehmen, das KI beruflich einsetzen lässt – die Belegschaft, die mit ChatGPT Angebote formuliert, genügt dafür bereits.
Aber: Das Gesetz schreibt keine bestimmte Schulungsform, keine Stundenzahl und kein Zertifikat vor. Und wer Ihnen mit drakonischen Bußgeldern speziell für fehlende Schulungen droht, verkauft Ihnen etwas: Artikel 99 kennt für Artikel-4-Verstöße keinen eigenen Bußgeldtatbestand. Das Risiko ist mittelbar – über Aufsichtsmaßnahmen, Haftungsfragen und schlicht über Mitarbeiter, die ohne Leitplanken Firmendaten in falsche Tools kippen.
Die ehrliche Zusammenfassung: Die Pflicht ist real, der Panik-Vertrieb nicht. Was Unternehmen brauchen, ist eine nachweisbare, zum Alltag passende Qualifizierung – keine Zertifikats-Sammlung.
Der Wortlaut ist kurz. Entscheidend ist, wie weit der Begriff „Betreiber" reicht.
Artikel 4 verlangt sinngemäß: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt – unter Berücksichtigung von technischen Kenntnissen, Erfahrung, Ausbildung und dem Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden.
Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder unter eigenem Namen anbieten – vom Start-up bis zum Softwarehaus.
Jedes Unternehmen, dessen Mitarbeiter KI beruflich nutzen – auch reine Anwender von ChatGPT, Copilot & Co. Das ist der Punkt, der viele überrascht.
Eine Ausnahme für kleine Unternehmen gibt es nicht. Der Maßstab ist aber verhältnismäßig: Ein 20-Personen-Betrieb muss keine Konzern-Akademie aufbauen.
Das Gesetz nennt vier Kriterien, an denen sich Maßnahmen ausrichten müssen. Übersetzt in die Praxis:
Die Buchhaltung braucht anderes Wissen als die Entwicklung. Eine Schulung „für alle gleich" verfehlt den Maßstab des Gesetzes – und den Alltag Ihrer Leute.
Wer täglich mit KI arbeitet, braucht Vertiefung und Grenzen-Verständnis; wer neu einsteigt, braucht Grundlagen und sichere Routinen.
Welche Tools sind erlaubt, welche Daten dürfen hinein, wo ist menschliche Kontrolle Pflicht? Ohne DSGVO-Leitplanken keine ausreichende Kompetenz.
Formal verlangt Artikel 4 keine Dokumentation – wer die Pflicht aber belegen will, hält fest: wer, wann, was, mit welchem Inhalt. Plus eine interne KI-Richtlinie.
Fünf Schritte, mit denen Sie die Pflicht sauber und ohne Overhead erfüllen:
Wo wird heute schon KI genutzt – offiziell und inoffiziell?
Eine kurze, verständliche KI-Richtlinie statt eines 40-Seiten-Papiers.
Je Abteilung mit echten Aufgaben aus dem Alltag – das erfüllt den Maßstab von Artikel 4.
Teilnehmer, Termin, Inhalte, Materialien – reicht als Nachweis und ist in einer Stunde aufgesetzt.
KI-Tools ändern sich im Monatsrhythmus. Eine jährliche Auffrischung oder eine laufende Sprechstunde hält Kompetenz und Richtlinie aktuell.
Genau dafür ist die KI-Schulung für Mitarbeiter von KannInnovation gebaut: modular je Abteilung, mit DSGVO-Leitplanken, Vorlagen und internem KI-Leitfaden als Startpunkt Ihrer Richtlinie.
Hinweis: Dieser Ratgeber ist eine redaktionelle Einordnung und keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Ihrer konkreten Situation gibt Ihnen eine Kanzlei.
Ja. Sobald Mitarbeiter KI-Systeme beruflich einsetzen – auch nur ChatGPT, Copilot oder KI-Funktionen in Standard-Software – ist das Unternehmen „Betreiber" im Sinne des AI Act und muss für ausreichende KI-Kompetenz sorgen.
Artikel 99 des AI Act sieht für Verstöße gegen Artikel 4 keinen eigenen Bußgeldtatbestand vor. Das Risiko ist mittelbar: Aufsichtsbehörden können Maßnahmen verlangen, und bei Schäden durch KI-Fehlnutzung kann fehlende Schulung als Organisationsverschulden gewertet werden. Seriös ist: Pflicht ja, unmittelbarer Bußgeldkatalog nein.
Der AI Act schreibt weder Format noch Zertifikat vor. Maßgeblich ist, dass die Maßnahme zu Vorwissen, Rolle und Einsatzkontext der Mitarbeiter passt. Ein generischer Klick-Kurs für alle wird dem selten gerecht – eine rollenbezogene Schulung mit den echten Aufgaben der Abteilung schon.
Eine explizite Dokumentationspflicht enthält Artikel 4 nicht. Wer aber belegen will, dass er seiner Pflicht nachkommt, dokumentiert sinnvollerweise: wer wurde wann zu was geschult, mit welchem Inhalt – plus eine interne KI-Richtlinie.
Die Marktüberwachung wird national organisiert; in Deutschland ist dafür die Bundesnetzagentur als zentrale Behörde vorgesehen. Die meisten Pflichten des AI Act gelten gestaffelt bis August 2026 – die KI-Kompetenz-Pflicht aus Artikel 4 gilt bereits seit dem 2. Februar 2025.
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